Statuten

ParagraphBeschreibung
§01 KegelterminEs wird jeden vierten Samstag in der Gaststätte Räckers gekegelt. Der Kegelabend beginnt pünktlich um 17.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
§02 KegelbeitragDer Kegelbeitrag beträgt 10,00 EUR pro Kegelabend. Der komplett zu entrichtende Beitrag aus Kegelbeitrag und Strafen wird bei der Abrechnung auf halbe bzw. ganze Euro aufgerundet. Jedes Mitglied hat bis zum 15. eines jeden Monats 35,- Euro auf das KC Konto zu überweisen. Es wird halbjährlich geprüft ob jemand zuviel oder zuwenig gezahlt hat. Entsprechend bekommt das Mitglied dann Geld erstattet oder er muss nachzahlen. Fällt ein Kegelabend aus, beträgt der Beitrag 35€
§03 VerspätungAb einer Verspätung von fünf Minuten werden 5,00 EUR berechnet. Zusätzlich wird der ungefähre Schnitt der bisher angefallenen Strafen aufgeschrieben. Die Höchstgrenze ist gleich der Strafe des unentschuldigten Fehlens (vgl. § 05).
§04 Entschuldigtes FehlenDas entschuldigte Fehlen kostet den Durchschnitt aller angefallenen Strafen und den Kegelbeitrag (vgl. § 02). Ab dem vierten fehlen bei einem Kegelabend werden Extrastrafen erhoben.4. + 5. Mal fehlen: 5,- Extra
6. + 7. Mal fehlen: 10,- Extra
8. + 9. Mal fehlen: 15,- Extra
10. + 11. Mal fehlen: 20,- Extra
12. Mal fehlen: Kopf ab 😉
§05 Unentschuldigtes FehlenDie Strafe für ein unentschuldigtes Fehlen kostet 30,00 EUR. Eine Abmeldung zu einem Kegelabend wird bis 16:30 Uhr ausschließlich vom ‚El Presidente‘ oder vom ‚Finanzminister‘ entgegen genommen. Eine verspätete Abmeldung (bis 18:00 Uhr) kostet 5,00 EUR. Die Extrastrafen gelten wie in §04 erläutert.
§06 Kegelabend frühzeitig beendenDie Strafe für ein frühzeitiges Verlassen der Kegelbahn ohne einen Grund bzw. für ein Fernbleiben von der Kegelbahn von mehr als 15 Minuten liegt bei 20,00 EUR.
§07 TeilnahmeNimmt ein Kegelbruder nicht mindestens an 50% der Kegelabende, in einem Kegeljahr teil, so kann er aus dem Kegelclub ausgeschlossen werden.
§08 WahlenDer ‚El Presidente‘ wird jedes Jahr bei der Generalversammlung oder nach Erstellung eines Misstrauensantrags neu gewählt. Der ‚Finanzminister‘ wird alle zwei Jahre bei der Generalversammlung oder nach Erstellung eines Misstrauensantrags neu gewählt.
§09 Anzahl MitgliederEs sind maximal 18 Mitglieder zulässig.
§10 Eintritt MitgliedEin neues Mitglied kann nur aufgenommen werden, wenn nicht mehr als zwei Kegelbrüder dagegen stimmen. Es findet vorher eine geheime Wahl statt. Bei Neuantritt eines Kegelbruders hat dieser den Durchschnitt der Kegelkasse nachzuzahlen.
§11 Austritt MitgliedJeder Kegelbruder kann jederzeit aus dem Kegelclub austreten. Eine ordentliche Abmeldung beim „El Presidente“ oder „Finanzminister“ ist erforderlich.
Er bekommt den Schnitt des Kassenstandes ausgezahlt abzüglich einer Runde Bier für die restlichen Mitglieder.
§12 GastkeglerGastkegler geben eine kleine Runde Pils (0,2l) für die Kegelbrüder aus und bezahlen ihre angefallenen Strafen direkt am Kegelabend.
§13 Verwendung der KegelkasseÜber die Verwendung der Kegelkasse entscheidet die 2/3 Stimmenmehrheit des Kegelclubs.
§14 KegeltourBei einer Kegeltour wird immer eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Falls einer der Kegelbrüder die Kegeltour kurzfristig absagen muss, hat er sich persönlich um die Rückerstattung zu kümmern. Wenn die Versicherung bezahlt, und nur dann, bekommt er das zusätzlich zum Kassenbetrag gezahlte Geld erstattet. Der Kassenbetrag wird der Kegelkasse zugeführt. Das Orgateam für die Kegeltour besorgt immer drei Vorschläge die mit allen gemeinsam diskutiert werden.
Sagt jemand schon vor Buchung der Kegeltour ab, bekommt er 2/3 der gesamten Kosten pro Person erstattet.
§15 Tagestouren / FahrtenTagestouren oder Fahrten (z.B. Schneegang, Maigang) werden für das kommende Kegeljahr auf der Generalversammlung festgelegt. Das Budget für eine Tagesfahrt beträgt 1.000,- Euro
§16 GeburtstagBei Geburtstag eines Kegelbruders hat dieser am nächsten Kegeltermin eine kleine Runde Pils (0,2l) auf der Kegelbahn auszugeben. Sofoern er nicht da ist, wird notiert das er noch eine Runde auszugeben hat. Sollte er innerhalb eines Kegeljahres die Runde nicht ausgegeben haben, wird das am Ende des Jahres verrechnet (16 kleine Pils Strafe)
§17 GeburtstagsfeierBei einer Geburtstagsfeier ist von allen, an dieser Feier teilnehmenden Kegelbrüdern, ein Betrag von 10 x aktueller 0,2l Pilspreis zu bezahlen. Es wird immer auf volle 5,- Euro aufgerundet.z.B. 10 x 1,30 = 13,- –> 15,- Geschenk
§18 HochzeitAuf einer standesamtlichen Hochzeitsfeier ist von allen, an dieser Feier teilnehmenden Kegelbrüdern, ein Betrag von 10 x aktueller 0,2l Pilspreis zu bezahlen. Auf einer kirchlichen Hochzeitsfeier ist von allen, an dieser Feier teilnehmenden Kegelbrüdern, ein Betrag von 20 x aktueller 0,2l Pilspreis zu bezahlen. Auch hier wird immer auf volle 5,- Euro aufgerundet.
§19 Kind pinkelZum ‚Kind pinkeln‘ werden von jedem Mitglied (außer vom Beschenkten) 10,00 EUR aus der Kasse genommen um ein Geschenk, etc. zu besorgen. Aktuell sind es also 150,00 EUR.
§20 Frei trinkenwieder abgeschafft
§21 GeneralversammlungUnsere Generalversammlung findet jedes Jahr am 02. Oktober statt.
§22 StatutenänderungenStatutenänderungen müssen mit 2/3 Stimmenmehrheit des Kegelclubs genehmigt werden.
§22 SchützenfestkönigWird ein Kegelbruder Schützenkönig bekommt er von jedem Kegelmitglied 50,- Euro aus der Kegelkasse.
§23 KranzwurfWirft ein Kegelbruder bei Räckers einen Kranz in einem Wurf, werden sämtliche Getränke die er während der Kegelzeit (17:00 – 20:00 Uhr) trinkt aus der Kasse bezahlt.
§24 BeitragsauszahlungSollten in einem Kegeljahr mehr Beiträge gezahlt worden sein, werden diese wieder ausgezahlt.
Derjenige mit den meisten Strafen wird auf Null gesetzt und bekommt nichts zurück, alle anderen basierend darauf eine Prämie ausgezahlt.